glücksspiele online

Im Glücksspielstaatsvertrag gibt es nur einen Verkauf, der sich mit dem Thema Online-Glücksspiel beschäftigt, und zwar §4 Absatz 4. Dort heißt es: „Das Veranstalten und das Nutzen lassen öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten. “ Nicht ruhgig § 284 Strafgesetzbuch und § 285 StGB ist dies Betreiben von Online-Casinos in…

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